Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Erneuerbare-Wärme-Gesetz

07. 11. 2007

Der Landtag Baden-Württemberg beschließt das "Erneuerbare-Wärme-Gesetz" mit großer Mehrheit. Damit übernimmt Baden-Württemberg eine Vorreiter-Rolle für die gesamte Bundesrepublik.
 

Das Gesetz tritt am 01.01.2008 in Kraft und sieht vor: 
Bei Neubauten für die ab 01.04.2008 erstmalig die Bauunterlagen eingereicht werden müssen mindestens 20% der Wärmeversorgung (Heizung und Warmwasser) mit erneuerbare Energien gedeckt werden. Als Erneuerbare Energien zählen z.B. Solarenergie, Erdwärme (Wärmepumpen) oder Biomasse (Holz).

 

Der Gebäude-Bestand wird erst 2010 von dem Gesetz betroffen. Hier gilt dann eine Quote von 10% die über erneuerbare Energien abgedeckt werden müssen. Das wir in den meisten Fällen bereits erreicht mit einer thermischen Solaranlage zur Warmwasserbereitung.
Egal wie Sie die Quote erreichen wollen und ob Sie sich selbst höhere Ziele stecken - Sie sind auf jeden Fall bei uns gut beraten.Mehr Informationen finden Sie unter www.um.baden-wuerttemberg.de Stichwort "Wärmegesetz"